Die Ausbildung zum Privatpiloten

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Die Richtlininen und Gesetze zur Ausbildung von Luftfahrtpersonel haben sich in Zuge der EU-Angleichnung zum 01.05.2003 geändert. Die alten Lizenzen (PPL A, B oder C) können in eine der neuen Lizenzen umgeschrieben werden.

Privatpilotenlizenz nach JAR-FCL
Privatpilotenlizenz nach JAR-FCL

Hier folgt eine allgemeine Beschreibung der Ausbildung zum Privatpiloten. Details zur Segelflug- und Motorflugausbildung gibt es auf den entsprechenden Seiten.

Die Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer (so die amtliche Bezeichnung) gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die praktische Ausbildung wird überwiegend im Sommerhalbjahr, die theoretische Ausbildung überwiegend im Winterhalbjahr durchgeführt. Man kann im Winter mit der Theorie oder im Sommer mit der Praxis in die Ausbildung einsteigen. Sie dauert für Segelflugzeugführer zwischen einem und vier Jahren (normalerweise zwei bis drei Jahre), je nach Wetter, Begabung und persönlichem Einsatz. Die Motorflugausbildung geht üblicherweise schneller von statten, da die Wetterabhängigkeit nicht so groß ist. Alle Fluglehrertätigkeiten im Verein sind für die Flugschüler kostenfrei.

Die praktische Ausbildung

Sie gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Der Flugschüler sitzt vom ersten Start an auf dem Sitz des Piloten (üblicherweise vorne oder links, je nach Flugzeug). Der Fluglehrer sitzt daneben oder dahinter und leitet den Schüler an. Er kann von seinem Sitz das Flugzeug genauso steuern wie vom Pilotensitz aus.

A-Abzeichen Der erste Ausbildungsabschnitt legt die Grundlagen zur Beherrschung des Flugzeuges und das taktisch richtige Verhalten im Luftraum. Vorflugkontrolle, Geradeausflug, Kurvenflug, Starten, Landen und andere wichtige Dinge werden hier vermittelt. Der erste Ausbildungsabschnitt endet mit dem ersten Alleinflug. Dabei bleibt der Fluglehrer am Boden und kann nur noch durch Anweisungen über Funk den Flug beeinflussen. Diese sogenannte A-Prüfung ist für viele Piloten das aufregendste und schönste in ihrem Fliegerleben. Für die Fluglehrer ist es natürlich nicht minder aufregend. Die bestandene A-Prüfung berechtigt noch nicht zur Mitnahme von Fluggästen oder zum eigenverantwortlichen Fliegen.

B-Abzeichen C-Abzeichen Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden die fliegerischen Fertigkeiten weiter verfeinert. Notverfahren, spezielle Start- und Landetechniken, Umschulung auf andere Flugzeugmuster, Thermikfliegen (bei den Segelfliegern) und so weiter werden gelernt und geübt. Dabei ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord, teilweise werden die Flüge auch im Alleinflug unternommen. In diesem Ausbildungsabschnitt werden die B- und die C-Prüfung abgelegt.

Der dritte Ausbildungsabschnitt dient der Erlangung der Streckenflugreife. Dabei werden Dinge wie Navigation, Flugplanung, Wettereinschätzung und Luftrecht in die Praxis umgesetzt. Auch hier ist der Fluglehrer teilweise mit an Bord. Dieser Ausbildungsabschnitt endet mit einem Streckenflug, den der Schüler im Alleinflug zurückzulegen hat.

Die praktische Ausbildung endet mit einer Prüfung vor einem Beauftragten des Regierungspräsidiums. Der Prüfer sitzt auf dem Sitz des Fluglehrers und verschafft sich ein Bild über die praktischen "Flugkünste" der Bewerbers.

Die Theoretische Ausbildung

findet in verschiedenen Fächern statt. Sie endet mit einer schriftlichen und eventuell einer mündlichen theoretischen Prüfung in diesen Fächern. Sie wird wie die praktische Prüfung von Beauftragten des Regierungspräsidiums abgenommen.

Klassifizierung des Luftraums
Klassifizierung des Luftraums

Luftrecht und ATC Verfahren ist das Fach, dass sich mit den verschiedenen Lufträumen, der Haftung und den wichtigsten Gesetzten und Regeln für die Flugpraxis beschäftigt. ATC Verfahren sind die Air Traffic Control Abläufe, hier geht es darum, wie man sich an Verkehrsflughäfen oder beim Kontakt mit Fluglotsen verhält.

ICAO Luftfahrerkarte
ICAO Luftfahrerkarte

Navigation ist die Lehre der Orts- und Kursbestimmung. Wie kann ich meine Position bestimmen? Wie komme ich von Hier nach Dort? Wie benutzt man Navigationsbesteck und Luftfahrtkarten? Wie gehe ich mit Funknavigationsgeräten und GPS um? Dies sind Fragen, die hier ausführlich besprochen und anhand von Theorie und praktischen Beispielaufgaben beantwortet werden.

Druckverlauf um ein Tragflügelprofil
Druckverlauf um ein Tragflügelprofil

Aerodynamik heißt das Fach das erklärt, warum ein Flugzeug fliegt. Auftrieb, Widerstand, Polare, Profil, Druckpunkt, Schränkung... alles Begriffe, die hier genau erklärt und später in der Prüfung abgefragt werden.

Geschwindigkeitspolare
Geschwindigkeitspolare

Flugleistung und Flugplanung Welche Flugleistung hat mein Flugzeug und wovon hängt sie ab? Wieviel Kraftstoff, wieviel Start und Landestrecke brauche ich für den Flug, wieviel Zeit brauche ich für diese Strecke? Unter welchen Bedingungen kann diese Strecke geflogen werden? Alles was die sichere Flugdurchführung betrifft, wird hier behandelt.

Das Prinzip der Staudruckmessung
Das Prinzip der Staudruckmessung

Technik/Allgemeine Luftfahrzeugkunde heißt das Fach das erklärt, wie ein Flugzeug funktioniert. Die verschiedenen Bauformen, Bezeichnungen am Flugzeug (wenn nicht schon vom praktischen Teil bekannt), Instrumentenkunde, Motorkunde usw. sind dann auch Bestandteil der Prüfung.

Höhenwetterkarten
Höhenwetterkarten

Meteorologie ist die Wetterkunde. Hier werden die theoretischen Grundlagen zur Beurteilung des Flugwetters gelegt. Kalt/Warmfront, Okklusion, Vereisung am Flugzeug, Wetterkarten, Wetterdienste, Wetterinformationsquellen und vieles mehr werden besprochen.

Ringelpietz
Ringelpietz

Betriebliche Verfahren/Verhalten in besonderen Fällen ist das fünfte Prüfungsfach. Es wird hier gelernt wie man mit verschiedenen Situationen (Außenlandung, starker Wind usw.) umgeht und wie man sich in Notsituationen verhalten soll.

Der Gleichgewichtssinn
Der Gleichgewichtssinn

Menschliches Leistungsvermögen ist von vielen Faktoren abhängig, die sich beim Fliegen ändern. Wie reagiert der Körper auf Beschleunigungen, Sauerstoffmangel, Druckunterschiede, Anstrengung, wie verändert sich meine Wahrnehmung unter verschiedenen Bedingungen? Das wird in diesem Prüfungsfach abgefragt.

Flugfunk ist ein Ausbildungsfach, das in einer schriftlichen und einer mündlichen

Flugfunkzeugnis AZF
Flugfunkzeugnis AZF

Ausbildung die Verfahren im Flugfunk und das Verhalten an Verkehrsflughäfen lehrt. Die Prüfung wird nicht (wie bei den anderen Fächern) vom Regierungspräsidium, sondern von der Bundesnetzagentur zusammen mit der Deutschen Flugsicherung GmbH abgenommen. Nach Bestehen der schriftlichen (60 Minuten) und der mündlichen (ca. 20 Minuten) Prüfung erhält man ein amtliches Flugfunkzeugnis.

Nach Bestehen aller Prüfungen erhält man je nach Ausbildung den Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer, die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeug) nach JAR-FCL oder die nationale Privatpilotenlizenz (für Motorflugzeuge). Optional können weitere Berechtigungen (z.B. für Kunstflug, Nachtflug, Instrumentenflug, Schleppen von Segelflugzeugen, Lehrberechtigung usw.) durch zusätzliche Ausbildung und Prüfung erworben werden, die dann in die Lizenz eingetragen werden.

Die Eingangsbedingung um das Fliegen zu lernen ist eine durchschnittliche körperliche und geistige Fitness, die von einem Fliegerarzt in einem Tauglichkeitszeugnis bescheinigt wird. Eine Brille muss kein Hindernis sein. Hier die Bedingungen im Detail:

  • Mindestalter: Segelflug 14 Jahre (Lizenzerhalt frühestens mit 16 Jahren) Motorsegeler und Motorflug 16 Jahre (Lizenzerhalt frühestens mit 18 Jahren)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Zwei beglaubigte Geburtsurkunden
  • Eine Erklärung über schwebende Strafvervahren
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Zwei Lichtbilder
  • Bei Minderjahrigen das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten
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